Nachtrag zum Stammtisch in Kassel-Niederzwehren

Liebe Freunde des Deutschen Schäferhundes,
Mitglieder der Landesgruppe
und der OG-Volkmarsen,

die Reaktionen auf den Stammtisch in Kassel brechen alle Rekorde. Unsere Vereinshomepage wird mittlerweile über 1.300 Mal pro Tag aufgerufen, Hundefreunde aus ganz Deutschland gratulieren uns zu dem Mut, diesen Schritt zu gehen. Zahllose E-Mails und Telefonanrufe gehen bei uns ein. Wir die OG Volkmarsen, sind begeistert und schöpfen Hoffnung für unseren Schäferhund und den Verein.

In den zahlreichen Rückmeldungen zum Stammtisch haben mich auch kritische Stimmen und interessierte Nachfragen erreicht, auf die ich hier kurz eingehen möchte.

1. Nestbeschmutzer

Ein Teil des LG Vorstands warf mir vor, ich würde die Landesgruppe in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Dazu stelle ich fest: ja, das stimmt. Die Machenschaften unseres LG Zuchtwartes kann ich leider nicht positiver darstellen. Lieber LG-Vorstand, im Mittelalter wurde der Überbringer einer schlechten Nachricht geköpft, seither sind aber rund 1.000 Jahre vergangen. Wie wäre es, wenn ihr die Zustände ändert anstatt mit dem Boten zu diskutieren?

2. Hammer-Protokolle

Herr Meyer drohte vor ca. 4 Jahren, die unterzeichner der Hammer-Protokolle zu verklagen. Wohlgemerkt, er drohte nur damit. Doch anstatt endlich einmal Rückgrat zu beweisen, beließ er es bei unqualifizierten Drohungen
http://gsd-legends.eu/Varia/Protokoll-Hamm-Anzeigen-Gesamt.pdf
http://gsd-legends.eu/Varia/Protokoll-Hamm-Intro.pdf

3. Die Privatangelegenheit von Herrn Meyer

Besonders schön fand ich den Hinweis, dass das Bußgeld 25.000€ gegen Reinhardt Meyer wegen undurchsichtiger Hunde – Geschäfte doch dessen Privatangelegenheit sei und man ihn deswegen nicht aus dem Amt des LG-Zuchtwarts abberufen müsste. Auch dazu will ich hier Stellung nehmen: der Verein für Deutsche Schäferhunde hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Rassestandard des Deutschen Schäferhunds zu hegen und zu pflegen, nachzulesen in unserer Satzung. Diese Satzung sieht in §8 explizit vor, dass gewerbsmäßige Hundehändler und Hundevermittler von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind. Im Falle von Herrn Meyer wurde vor Gericht ausgeführt, dass dessen Handelsnetzwerk von den USA bis China reicht. Viele Delegierte und ich sind der Meinung, dass dies ein Zeichen für gewerbsmäßigen Hundehandel ist.

4. Zu den Zahlen Rund um Reinhardt Meyer

Es wurden einige Zahlen beim Stammtisch zu den Meyer’schen Zucht und Handelsgeschäften genannt. Die Frage ist insoweit recht spannend, da insbesondere Frau Meyer recht emotional reagierte, als ein Teilnehmer Zahlen von Hundeverkäufen aus dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft vom 27.11.2011 zitierte. nannte sie diesen („linke Bazille“).

Ob die dazugehörige Verfahren eingestellt wurde oder nicht entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. Was ich aber sicher sagen kann ist, dass es trotz der im Raum stehenden Zahlen, Herr Meyer bisher nicht für angemessen hielt, seine Zucht-Verkauf und Vermittler Verhältnisse, glaubhaft offenzulegen. Schade, das wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen.

Alle Leser dieser Seite bitte ich, unsere Sache weiter in die OGs und die LG zu tragen. Sprecht euren OG-Vorstand an, sprecht mit den Delegierten, sprecht mit dem LG-Vorstand. Der Wind dreht sich, die Machenschaften kommen unaufhaltsam ans Licht. Die Chance zur Bereinigung der LG 09 und die Trockenlegung des Zuchtsumpfes sind in greifbarer Nähe.

Sportliche Grüße

Bernd Ditze

One Reply to “Nachtrag zum Stammtisch in Kassel-Niederzwehren”

  1. Wegen mehrfacher Nachfrage hier ein Hinweis zu Vorstrafe, Vorbestraft usw.

    Ab wann ist man vorbestraft? Definition (einer zu erklärenden Sache) Verurteilt / Vorbestraft ??

    Oftmals meinen Mandanten, bei Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, seien sie nicht „vorbestraft“. Das ist so nicht ganz richtig, man darf sich lediglich als nicht vorbestraft bezeichnen, was ein kleiner aber feiner Unterschied ist.

    Als vorbestraft im juristischen Sinne gilt man bereits, wenn ein Strafgericht rechtskräftig eine Strafe in einem Straf- oder Strafbefehlsverfahren ausgesprochen hat.
    Die Höhe der im Strafverfahren verhängten Strafe, ob nun Freiheits- oder Geldstrafe, ist dabei unerheblich. Auch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, eine Jugendstrafe oder eine unter Strafvorbehalt ausgesprochene Geldstrafe, gilt als Vorstrafe. Vorstrafen werden im sogenannten Bundeszentralregister erfasst, für eine bestimmte Zeit gespeichert und anschließend getilgt.

    Was braucht man nicht angeben?
    Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten und eine Jugendstrafe bis zu zwei Jahren (sofern zur Bewährung ausgesetzt), braucht man, wenn man danach gefragt wird, unter bestimmten Voraussetzungen aber nicht angeben. Diese Vorstrafen tauchen auch im sogenannten Führungszeugnis nicht auf. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.

    Was ist das Bundeszentralregister und was steht drin?
    Das Bundeszentralregister (BZR), geführt beim Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn, enthält die Personendaten aller Verurteilten, das Gericht bei dem das Verfahren geführt wurde und das Aktenzeichen, den Tag der letzten Tat, den Tag der Rechtskraft, die angewandten Strafvorschriften und die Rechtsfolgen sowie Entscheidungen anderer Gerichte. Steht die strafgerichtliche Verurteilung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, erfolgt auch eine Erfassung im Verkehrszentralregister (VZR), einer beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Datei, in der vor allem rechtskräftig festgestellte Bußgeldentscheidungen gespeichert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*