Beschluss der Ministerpräsidenten Konferrenz vom 28.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder mit Beschluss vom 28.10.2020 einen Teil-Lockdown verkündet, von dem auch das Vereinsleben im SV erneut betroffen ist.

Nach diesem Beschluss gilt ab Montag, 2. November bis zum Monatsende:

  1. Veranstaltungen sind untersagt.
    Alle Veranstaltungen innerhalb des SV werden deshalb für diesen Zeitraum abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben.-    Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.);
    –    Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
    (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)

    Seitens des SV-Vorstandes wird den Veranstaltern (Landes- und Ortsgruppen) dringend empfohlen, zu prüfen, ob an der Durchführung einer Veranstaltung an dem kommenden Wochenende (30.10. – 01.11.2020) vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Inzidenzwerte und bei genauer Beachtung der behördlichen Vorgaben festgehalten wird oder ob, aus Verantwortung gegenüber allen Beteiligten, eine Absage der Veranstaltung in Betracht gezogen werden sollte.

  2. Auf dem Übungsgelände der Ortsgruppen darf nur noch Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden.
    Sollten Ortsgruppen im Einzelfall trotzdem das Üben allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlauben, weisen wir darauf hin, dass alle Mitglieder gleich zu behandeln sind und demzufolge allen Mitgliedern diese Möglichkeit gleichermaßen eröffnet werden muss.Zur Unterstützung der Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie empfehlen wir den Ortsgruppen jedoch dringend, den Vereins- und Übungsbetrieb bis mindestens zum Ende des Monats komplett einzustellen. 
  3. Bitte beachten Sie, dass es im Hinblick auf den regionalen Inzidenzwert sein kann, dass in besonders stark betroffenen Landkreisen oder Städten noch strengere Maßnahmen gelten können.

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