Verlängerung des Teil-Lockdowns

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss vom 25.11.2020 haben Bund und Länder den bestehenden Teil-Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 20.12.2020 verlängert. Bund und Länder gehen jedoch davon aus, dass die umfassenden Beschränkungen, von denen auch das Vereinsleben im SV betroffen ist, bis Anfang Januar erforderlich sein werden.

Vor diesem Hintergrund hat der SV-Vorstand beschlossen, dass alle Veranstaltungen innerhalb des SV deshalb bis zum 17.01.2021 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben werden.

  • Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
  • Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
    (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)(* = hiervon ausgenommen sind HGH-Einzelabnahmen, die als „berufliche Qualifikation“ des betroffenen Herdengebrauchshundes zum Einsatz im gewerblichen Bereich der Berufsschäfer notwendig sind.

Weiterhin gilt, dass auf dem Übungsgelände der Ortsgruppen nur noch Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden darf.

Sollten Ortsgruppen im Einzelfall trotzdem das Üben allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlauben, weisen wir darauf hin, dass alle Mitglieder gleich zu behandeln sind und demzufolge allen Mitgliedern diese Möglichkeit gleichermaßen eröffnet werden muss.

Zur Unterstützung der Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie empfehlen wir den Ortsgruppen jedoch dringend, den Vereins- und Übungsbetrieb bis mindestens zum 17.01.2021 komplett einzustellen.

Bitte beachten Sie, dass es im Hinblick auf den regionalen Inzidenzwert sein kann, dass in besonders stark betroffenen Landkreisen oder Städten noch strengere Maßnahmen gelten können.

Auch wenn es der Einen oder dem Anderen bei der Vielzahl von Einschränkungen gerade in diesen Wochen schwer fallen mag, in eine vorweihnachtliche Stimmung zu kommen und an eine Besserung im neuen Jahr zu glauben, so wünschen wir Ihnen allen dennoch eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2021, in dem wir alle bei bester Gesundheit wieder zu dem zurückfinden, was uns und unser Leben bereichert und uns glücklich macht.

 

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